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Wie lerne ich segeln?


Ich belege praktische Segelkurse.
Ich eigne mir die notwendigen theoretischen Kenntnisse an.
Ich lege die theoretische und die praktische Prüfung ab.

In der Schweiz benötigt man den amtlichen Ausweis-D ("D-Schein"). Dieser berechtigt zum Segeln von Booten mit mehr als 15 m2 Segelfläche. Für Boote mit weniger Segelfläche braucht es keinen Ausweis.

Der schweizerische D-Schein ist ein amtlicher Berechtigungsausweis, der über die seglerische Kompetenz nur soviel aussagt, als dass man eine Prüfung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bestanden hat - ähnlich wie beim Autoführerausweis. Für Segelboote mit einem Hilfsmotor von mehr als 6 KW oder 8 PS Leistung ist zusätzlich der Bootsführerschein-A nötig.

Die nebenstehenden pdf-Dokumente „Rechtsbelehrung“ und „Wegleitung der Seepolizei“ dokumentieren die gesetzlichen Grundlagen im Detail.

Andere Länder kennen neben den amtlichen Berechtigungsausweisen auch eigentliche Befähigungsausweise.

In England absolviert man praktische Kurse auf verschiedenen Stufen ("Competent Crew", "Day-Skipper", "Coastal-Skipper" und "Yachtmaster Offshore" bzw. "-Ocean") und unterzieht sich einer z.T. umfangreichen praktischen Prüfung. Ausgestellt werden die Ausweise vom Seglerverband, der Royal Yacht Association (RYA). Neben diesen Stufen belegt man jeweils entsprechende theoretische Kurse.

In Deutschland gibt es neben den verschiedenen "amtlichen Segelscheinen" für Binnen-, Küsten- und Hochseebereiche die Kompetenzscheine BR und BK, die vom deutschen Seglerverband ausgestellt werden. Auch hier sind theoretische und praktische Prüfungen abzulegen.

PDF-Dokumente

Rechtsbelehrung (PDF)

Wegleitung der Seepolizei (PDF)

Anforderungen Theorieprüfung D (PDF)

Mindestausrüstung Kapo (PDF)





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